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Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma Buffet-Service Heinrichs

 

Wir liefern Speisen, Dienstleistungen und sonstige

Waren aus unserem Sortiment zu folgenden

allgemeinen Geschäftsbedingungen zu oder an unsere

Kunden.

 

1. Zahlung:

 

Die bestellte Ware ist bei Bestellung zu 50% des

Gesamtrechnungsbetrages spätestens jedoch 7 Tage

vor Liefertermin fällig. Der Kunde erhält über die

Anzahlung eine Quittung oder es wird auf der Liefer-

vereinbarung als Anzahlung ausgewiesen.

Der Restbetrag ist 7 Tage nach Lieferung fällig.

Bei Überweisung muss der Rechnungsbetrag 7 Tage

Nach Lieferung auf unserem Konto eingehen.

2. Stornierung:

 

Bei Stornierung des Auftrages stellen wir dem

Kunden folgende Sätze in Rechnung

Stornierung nach Auftragserteilung oder Terminreservierung

92,00  € Bearbeitungsgebühr.

14 Tage vor Liefertermin 25% des Gesamtpreises

10 Tage vor Liefertermin 35% des Gesamtpreises

  7 Tage vor Liefertermin 40% des Gesamtpreises

  4 Tage vor Liefertermin 60% des Gesamtpreises

  3 Tage vor Liefertermin 70% des Gesamtpreises

  2 Tage vor Liefertermin 80% des Gesamtpreises

  1 Tag   vor Liefertermin 90% des Gesamtpreises

Am Liefertag ist der volle Gesamtpreis zu entrichten.

Gesamtpreis ist der Endrechnungsbetrag für die zur

Lieferung bestimmten Waren, Speisen und Dienstleistungen.

 

3. Liefer-, Bedienungs- und Servicekosten:

 

Die Kosten für Anlieferung, Personal und Service werden

nach  Umfang und Aufwand wie folgt berechnet:

a.) Für die Anlieferung von Leihwaren berechnen wir anteilige

Transportkosten je gefahrenen km von 0,80 € mindestens

jedoch 11,00 €.

b.) Für die von uns gestellten Mitarbeiter berechnen wir je

angefangene Stunde 19,50 €. Hinzugerechnet wird die An-

und Abfahrt – jeweils eine volle Stunde. Wir behalten uns eine

Änderung dieser Preise durch Aushang in unseren

Geschäftsräumen vor. Für Auslandseinsatz unserer Mitarbeiter

berechnen wir einen Aufschlag von 60,00% auf den Stundenlohn,

sowie Spesen in Höhe von  80,00 € täglich. Dieses

wird jedoch in einem schriftlichen Vertrag gesondert aufgeführt.

Die Reisekosten trägt der Auftrageber.

Der Kunde gestattet das Anbringen & Auslegen von Werbung.

4. Haftung:

a.) Wir garantieren, dass die von uns gelieferte Ware qualitativ

einwandfrei ist und weisen darauf hin, dass Lebensmittel leicht

verderblich sind.

Deshalb müssen Reklamationen sofort gemeldet werden, spätestens

jedoch am nächsten Tag bis 10.00 Uhr unter Vorlage der beanstandeten

Ware. Für den Fall einer  begründeten Reklamation beschränkt sich

unsere Haftung ausschließlich auf Ersatzlieferung der beanstandeten Ware

Weitergehende Schadensersatzansprüche insbesondere

hinsichtlich mittelbarer Schäden, sind ausgeschlossen,

es sei denn, dass von uns vorsätzlich oder grob fahrlässig

mangelhafte Ware geliefert wurde.

b.) Wir haften nicht für unvorhergesehene Behinderungen,

die zu einer verspäteten Anlieferung führen.

Hierzu gehören u. a. Strom-, Wasserausfall und sonstige

nicht unserem Einflussbereich unterliegenden Störungen,

die zu einer Produktionsverzögerung in unserem Hause

führen.

Ferner haften wir nicht für Verkehrsunfälle oder sonstige

Verzögerungen auf dem Transportweg und zwar auch für den

Fall, dass unser Fahrer einen Unfall oder eine Verzögerung

fahrlässig verursacht hat.

 

Alle angegebene Lieferzeiten verstehen sich +/- 40min..

c.) für Beschädigungen im Haus oder Veranstaltungsort,

unserer Kunden, die von unserem Personal verursacht

werden haften wir nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit

unserer Mitarbeiter.

 

5. Transportgeräte Platten, Geschirr usw. :

 

Sämtliche Transportgeräte, Platten, Bretter, Geschirr, Gläser

und Bestecke sind unser Eigentum. Sie sind gereinigt und in

einwandfreien Zustand zurückzugeben, Glaswaren poliert.

Werden Geräte und Leihwaren in unsauberem Zustand

zurückgegeben, ist der Kunde verpflichtet, die Reinigungs-

kosten zu zahlen, diese berechnen wir nach Aufwand. Sie

betragen je angefangene Stunde und Mitarbeiter 15,00 €

mindestens jedoch 92,00 € .

Holzbretter die nicht gereinigt, erst nach 2 Tagen zurück

gegeben werden sind zum Anschaffungswert zu ersetzen.

 

Die Gerätschaften sowie alle Artikel und Leihwaren sind

während der Nutzung durch den Kunden pfleglich zu

behandeln. Fehlen bei Rückgabe Geräte oder Leihwaren,

sind sie beschädigt oder vollständig zerstört worden, ist der

Kunde verpflichtet, binnen einer Woche diese wiederzube-

schaffen oder die Wiederbeschaffungskosten zum Neupreis

zu ersetzen. Alle Verpackungen in denen sich unsere Geräte

und Leihwaren befinden sind unser Eigentum und sind in

einwandfreien Zustand zurück zu geben.

 

6. Erfüllungsort :

Erfüllungsort für alle Ansprüche ist Golzheim.

 

7.Gerichtsstand :

Gerichtsstand für beide Teile ist Düren.

 

8. Nebenabreden:

Mündliche Nebenabreden sind nicht gültig. Änderungen

des Vertrages bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für

den Verzicht auf die Schriftformerfordernis.

 

9. Gültigkeit :

Die Unwirksamkeit einer dieser Bedingungen berührt nicht

die Gültigkeit der übrigen Bedingungen.

                       

Nachdruck auch Auszugsweise nicht gestattet                                                  Stand: 01.12.2001